Formen von Elektrofahrzeugen

Elektrofahrzeug

Zu dieser Kategorie gehören Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden. Sie verfügen nur über einen Elektromotor mit einem Akku, der über ein Ladekabel mit Strom geladen wird.

z.B. der neue Fiat 500 La Prima

Plug-In Hybrid

Fahrzeuge mit Plug-In Hybrid-Antrieb verfügen über zwei separate Motoren: Einen Verbrennungs- und einen reinen Elektromotor. Beide können je nach gewähltem Modus entweder einzeln genutzt werden, im rein elektrischen Betrieb oder nur mit Verbrennungsmotor oder sie unterstützen sich gegenseitig. Ein wichtiges Merkmal ist, dass beide Motoren getrennt voneinander geladen oder betankt werden.

z.B. der Jeep Compass oder Renegade 4xe

Mild-Hybrid

Grundsätzlich ist der Aufbau wie bei einem Plug-In Hybrid: Das Fahrzeug verfügt über einen Verbrennungs- und einen Elektromotor. Der entscheidende Unterschied ist, dass kein rein elektrischer Betrieb möglich ist, außerdem lädt sich der Elektromotor über Energierückgewinnung oder über den Verbrennungsmotor auf und kann nicht separat geladen werden.

z.B. der Fiat Panda oder 500 1.0 GSE Hybrid

Hier alle wichtigen Infos zu Elektrofahrzeugen auf einen Blick

E-Kennzeichen

Fahrzeuge mit reinem Batteriebetrieb, Plug-In Hybridfahrezeuge (die von außen über ein Kabel geladen werden können), sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können unter Einhaltung weiterer Voraussetzungen, ein E-Kennzeichen beantragen.  Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass Plug-In Hybrid-Fahrzeuge den Grenzwert von 50 g/km CO2-Ausstoß nicht überschreiten dürfen oder eine Mindestreichweite von 40 km im rein elektrischen Betrieb erreichen müssen (gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 01.01.2018).

Fahrer eines Fahrzeugs mit E-Kennzeichen kommen in den Genuss verschiedener Vorzüge. Beispielsweise stellen verschiedene Kommunen Fahrzeugen mit E-Kennzeichen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung, oder heben Durchfahrverbote für diese Fahrzeuge auf, möglicherweise erlauben sie auch das Befahren von Sonderfahrstreifen (Busspuren). 

Achtung: Das E-Kennzeichen ersetzt keine Umweltplakette! Das Befahren von Umweltzonen bleibt auch weiterhin an das Vorhandensein einer Umweltplakette gebunden (diese muss das vollständige Kennzeichen inklusive des E-Zusatzes enthalten).

Für die Beantragung eines E-Kennzeichens wird neben den überlicherweise erforderlichen Dokumenten eine Datenbestätigung benötigt, welche das Erfüllen der Vorgaben dokumentiert. Diese können Sie beim ausliefernden Händler anfordern. Bei der Zulassung wird zusätzlich zu den regulären Gebühren und Kosten für die Kennzeichen selbst eine zusätzliche Verwaltungspausschale in der Höhe von ca. 27-32€ fällig.

 


Wo lade ich mein Elektrofahrzeug?

Grundsätzlich kann man sein Elektrofahrzeug sowohl zu Hause, als auch unterwegs an geeigneten Elektroladesäulen aufladen. Zu jedem Fahrzeug mit extern aufladbarem Akku wird ein passendes Ladekabel mitgeliefert. Wichtig ist hier, dass es in der Regel unterschiedliche Stecker für das Laden zu Hause oder an einer öffetnliches Ladesäule gibt. Wer den Akku seines Elektromotors unterwegs laden möchte, benötigt ein Kabel, mit dem das Fahrzeug an öffentlichen Ladesäulen angeschlossen werden kann. Für den Ladevorgang fallen in der Regel Kosten an, die sich nach der Lademenge und dem Stromverbrauch richten. Wer laden möchte, muss sich allerdings erst als Kunde beim jeweilgen Betreiber der Ladesäulen registrieren und kann sich über eine App oder Scheckkarte identifizieren - die Kosten für die Ladung werden dann der vorher festgelegten Zahlungsmethode belastet.
Staatliche Fördermittel

Der Jeep Avenger, sowie der Fiat 500e sind auf der BAFA-Liste aufgeführt, somit sind diese Fahrzeuge förderfähig. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Grundpreis.
 
Seit diesem Jahr werden nur noch reine Elektrofahrzeuge mit der BAFA-Prämie gefördert.

Die Beantragung der BAFA-Prämie erfolgt durch den Fahrzeugkäufer selbst über das Online-Formular des Bundesamstes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Mehr Infos zum Thema und zur Beantragung erhalten Sie hier.

Die BAFA-Förderung für gewerbliche Kunden läuft am 31.08.2023 aus. Ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatkunden die Prämie beantragen.

 

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