Zum Hauptinhalt springen
CarProtect Premium Fahrzeuggarantien
Sie haben ein Fahrzeug der Marke Fiat, Abarth, Alfa Romeo, Jeep oder Fiat Professional gekauft und Ihre Herstellergarantie endet bald?

Mit den CarProtect-Garantien von CarProtect sind Sie auch in unvorhersehbaren Situationen auf der sicheren Seite. Aufgrund der Garantieleistungen für die wichtigsten Baugruppen und Bauteile und der europaweiten Mobilitätsgarantie fahren Sie auch nach Ablauf der Werksgarantie völlig unbeschwert.

Kontaktieren Sie uns gerne hier und wir prüfen, welche Garantievereinbarungen für Ihr Fahrzeug in Frage kommt.
Zu sehen ist ein weißes Bild mit dem Schriftzug „Car Garantie takes the risk ou“ sowie dem Logo von Car Garantie.

Verfügbare Garantien:

Neuwagenanschlussgarantie Premium


Voraussetzungen
  • Abschluss vor Ablauf der bestehenden 2-jährigen Werksgarantie
  • Einhaltung der Inspektionsintervalle nach Herstellerangabe
  • weniger als 100.000 km Gesamtlaufleistung
  • Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland


Verfügbare Laufzeiten:

  • 12 Monate
  • 24 Monate
  • 36 Monate

Leistungen:

alle mechanischen, hydraulischen, elektrischen, elektronisch und pneumatische Bauteile (mit nur wenigen Ausnahmen). Mobilitätskostenhilfe (Abschleppen / Weiterfahrt und Rückfahrt / Mietwagen / Übernachtung). Bei Entfernung > 50 km Zulassungsort bis zu 100,-€ im Inland und bis zu 200,-€ im Ausland.

Gebrauchtwagengarantie Premium


Voraussetzungen:

  • Abschluss vor Ablauf bestehender Garantie bis 48 Monate nach Erstzulassug
  • Inspektion oder Garantie-Check
  • weniger als 150.000 km Gesamtlaufleistung
  • bis max. 10 Jahre nach Erstzulassung
  • Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland

Verfügbare Laufzeiten:

  • 12 Monate
  • 24 Monate
  • 36 Monate

Leistungen

alle mechanischen, hydraulischen, elektrischen, elektronisch und pneumatische Bauteile (mit nur wenigen Ausnahmen). Mobilitätskostenhilfe (Abschleppen / Weiterfahrt und Rückfahrt / Mietwagen / Übernachtung). Bei Entfernung > 50 km Zulassungsort bis zu 100,-€ im Inland und bis zu 200,-€ im Ausland.

Ausschluss
Keine Garantie/Versicherung kann vergeben werden für Fahrzeuge

  • Die den Annahmerichtlinien des jeweiligen Programmes nicht entsprechen
  • Die älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind oder mehr als 150.000 km Gesamtlaufleistungen aufweisen
  • Die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Mietwagen (ausgenommen Langzeitmiete ab einem Jahr Mietdauer), Fahrschulwagen, Behördeneinsatzfahrzeuge (z.B. Polizei, Feuerwehr), für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zum gewerbsmäßigen Gütertransport genutzt worden
  • Mit leistungs- oder drehmomentgesteigerten Aggregaten (z.B. Fahrzeuge mit Chiptuning)
  • Die für den alternativen Betrieb mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) umgerüstet wurden (ausgenommen sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig mit einer Gasanlage ausgestattet sind).

Schnelle und einfache Schadenabwicklung

Bitte informieren Sie im Schadenfall CG vor der Reparatur online per CGClaimsWeb oder telefonisch über den Umfang des Schadens und holen Sie die Freigabe für die Reparatur ein. Kann der Schaden nicht beim verkaufenden Händlerrepariert werden, z.B. bei Auslandsschäden, meldet der Kunde CG den Schadenfall vorab per Telefon, E-Mail oder Fax.

Händler kontaktieren